Gigabitausbau

Die Gemeinde Gerhardshofen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).

Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).

 

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (06.06.2023)

Die Gemeinde Gerhardshofen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 im Rahmen der BayGibitR eine Befragung und bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich BIS SPÄTESTENS 13.07.2023 laut nachfolgender Bekanntmachung an der Markterkundung zu beteiligen.

Förderschritt 1: Beginn der Bestandsaufnahme (06.06.2023)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Gerhardshofen nachfolgend die aktuelle Breitband Ist-Versorgung der förderfähigen Adressen auf einer Karte und in einer Adressliste veröffentlicht.   Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.