Breitbandinitiative – Ausbaustufe 2

Die Gemeinde Gerhardshofen hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 22.11.2012 in einem ersten Schritt bereits das „Kumulationsgebiet Gerhardshofen Stufe-1“ mit den folgenden Ortsteilen erschlossen und in Betrieb genommen. Gerhardshofen-Hauptort, Willmersbach, Birnbaum und Linden.

Nunmehr sollen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). vom 09.07.2014. das „Kumulationsgebiet Gerhardshofen Stufe-2“  mit folgenden Ortsteilen erschlossen werden: Kästel, Emelsdorf, Göttelhöf, Altenbuch, Rappoldshofen.

Nicht erschlossen werden Ortsteile, die nur mit Einzelgehöften bebaut sind:  Sintmannsbuch, Kleehof und Vahlenmühle sowie die drei Grundstücke in Göttelhöf-Bertoldswald.

Die Gemeinde Gerhardshofen hat am 10.03.2017 den Zuwendungsbescheid II  in Höhe von EUR 390.634,00 im Finanz-und Heimatministerium von Herrn Dr. Söder erhalten.

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA Netzes im Kumulationsgebiet Gerhardshofen Ausbaustufe 2 im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR). Die Gemeinde Gerhardshofen hat innerhalb der Angebotsfrist insgesamt drei Angebote der zum Teilnehmerwettbewerb zugelassenen drei Unternehmen form- und fristgerecht erhalten.

In der Sitzung vom 19.05.2016 beschloss der Gemeinderat, vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Regierung von Mittelfranken, den Auftrag für den Ausbau des schnellen Internets Ausbaustufe 2 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. M-net zu vergeben.