Breitbandinitiative

Hier finden Sie alle Unterlagen, Bekanntmachungen etc. die für die Förderung des Breitbandausbaues in der Gemeinde Gerhardshofen notwendig sind.

Im Rahmen des Förderprogramms ist es notwendig einen sogenannten Fördersteckbrief zu veröffentlichen.

Die Gemeinde Gerhardshofen hat am 25.07.2014 den Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung in Höhe von EUR 331.344,00 erhalten.

Bekanntmachung der vorgesehen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA Netzes im Kumulationsgebiet Gerhardshofen im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR). Die Gemeinde Gerhardshofen hat innerhalb der Angebotsfrist insgesamt drei Angebote der zum Teilnehmerwettbewerb zugelassenen drei Unternehmen form- und fristgerecht erhalten.

In der Sitzung vom 18.06.2014 beschloss der Gemeinderat, vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Regierung von Mittelfranken zum vorzeitigen Baubeginn, den Auftrag für den Ausbau des schnellen Internets an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. M-net zu vergeben.

Die Zustimmung der Bundesnetzagentur wurde mit Schreiben vom 26.06.2014 mit der Auflage erteilt, zwei Bestimmungen des Kooperationsvertrages abzuändern bzw. zu ergänzen. Dies wurde der Fa. M-net mit Nachricht vom 27.06.2014 mitgeteilt. Seither verhandelt die Fa. M-net mit der Bundesnetzagentur bzgl. dieser Auflagen.

Die Regierung von Mittelfranken wurde mit Schreiben vom 27.06.2014 um Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gebeten. Diese Zustimmung wurde mit schreiben vom 16.07.2014 mit der Auflage erteilt, Unterlagen nachzureichen. die geforderten Unterlagen wurden mit Ausnahmen des Gültigen Finanzierungsplans, der erst nach der noch ausstehenden Bekanntgabe des Fördersatzes aufgestellt werden kann, an die Regierung von Mittelfranken übermittelt.

Teilnahmewettbewerb - Ergebnis
Die Gemeinde Gerhardshofen hat im Rahmen des Auswahlverfahrens - Bekanntmachung vom 04.02.2014 - Netzbetreiber zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb eingeladen. Insgesamt drei Netzbetreiber haben frist- und formgerecht Anträge zur Teilnahme am Auswahlverfahren gestellt. Am 10.03.2014 wurden diese Anträge mit positiven Ergebnis auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläsigkeit geprüft. Die Gemeinde Gerhardshofen hat daher alle drei Kommunikationsunternehmen aufgefortert, ein Angebot bis zum 11.04.2014 abzugeben.

Veröffentlicht: 12.03.2014

Verlängerung der Angebotsfrist
Auf Verlangen eines der drei Telekommunikationsunternehmen wurde die Angebotsfrist um 4 Wochen bis zum 09.05.2014 verlängert.

Veröffentlicht: 02.04.2014

Die Gemeinde Gerhardshofen führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet „Kumulationsgebiet Gerhardshofen“ im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) durch.

Die Gemeinde Gerhardshofen hat eine Analyse gemäß Breitbandrichtlinie – BbR, Ziffer 4.1.2 und 4.1.3 durchgeführt, ob die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur nicht mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln erreicht werden kann. Die Ergebnisse sind im Dokument „Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken in schwarzen Flecken“ dargestellt. Link zum Dokument einfügen.

Die Gemeinde Gerhardshofen hat ferner eine Anfrage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) gerichtet, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann. Die Stellungnahme der BNetzA wird nachfolgend veröffentlicht. „Siehe Anhang"

Die Gemeinde Gerhardshofen hat den einzigen im Kumulationsgebiet Gerhardshofen tätigen Netzbetreiber, die Deutsche Telekom, bezüglich seiner Ausbaupläne befragt. Die Deutsche Telekom hat mit Schreiben vom 15.11.2013 mitgeteilt, dass „… keine konkreten Ausbaupläne vorliegen“. Das Schreiben finden Sie unter „Markterkundung - Ergebnis". Die Gemeinde Gerhardshofen stellt daher fest, dass die vorhandene Infrastruktur für eine Bedarfsdeckung nicht ausreicht und dass seitens der Netzbetreiber wegen der hohen Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung keine Ausbaupläne vorliegen.

Die Gemeinde Gerhardshofen hat für das „Kumulationsgebiet Gerhardshofen“ gemäß Bekanntmachung und Veröffentlichung vom 15.11.2013 auf der Gemeindehomepage sowie Verlinkung mit dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de eine Markterkundung durchgeführt, um zu ermitteln, ob Netzbetreiber im Kumulationsgebiet Gerhardshofen in den kommenden drei Jahren einen bedarfsgerechten Ausbau der Breitbandversorgung auf mindestens 50 Mbit/s Downstream und 2 Mbit/s Upstream bzw. mindestens 25 Mbit/s Downstream und 2 Mbit/s Upstream ohne finanzielle Beteiligung Dritter durchführen werden bzw. geplant haben.

Der einzige im Kumulationsgebiet Gerhardshofen tätige Netzbetreiber, die Deutsche Telekom, hat mit Schreiben vom 15.11.2013 mitgeteilt, dass für die nächsten drei Jahre keine Ausbauplanungen vorliegen.

Die Gemeinde Gerhardshofen stellt daher fest, dass im Rahmen des Markerkundungsverfahrens kein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze gefunden werden konnte, der sich in der Lage sieht, bedarfsgerechte Breitbanddienste für das Kumulationsgebiet Gerhardshofen ohne Beteiligung Dritter zu marktüblichen Bedingungen innerhalb der nächsten drei Jahre anzubieten.

Die Bundesnetzagentur wurde per 17.12.2013 um Stellungnahme zur möglichen Vorabregulierung gebeten.

Veröffentlicht: 08.01.2014

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeits­netzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Eine Bedarfsermittlung der Gemeinde Gerhardshofen hat ergeben, dass 1 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream hat sowie 20 Unternehmen einen Bedarf von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (Bedarfsabfrage). Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (Karte).

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Gemeinde Gerhardshofen bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen, ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw. ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 16.12.2013 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der der Gemeindehomepage www.gerhardshofen.de veröffentlicht.

Gemeinde Gerhardshofen
Marktplatz 1
91466 Gerhardshofen
Telefon: 09163 575
Telefax: 09163 7139
E-Mail: moenius(at)vg-uehlfeld.de

Veröffentlicht: 14.11.2013

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) vom 22.11.2012 Gemeinde Gerhardshofen, Marktplatz1, 91466 Gerhardshofen

Veröffentlicht: 15.11.2013

Die Gemeinde Gerhardshofen nimmt an dem Förderprogramm „Schnelles Internet in Bayern“ teil. Gefördert wird der Aufbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze (mindestens 50 Mbit/s downstream und 2 Mbit/s upstream) in Gewerbe- bzw. Kumulationsgebieten.

Für den Bereich der Gemeinde Gerhardshofen wurde das „Kumulationsgebiet Gerhardshofen“ festgelegt. Im Kumulationsgebiet Gerhardshofen können Gewerbebetriebe mit 50 Mbit/s und 30 Mbit/s Downstream versorgt werden. Bitte melden Sie Ihren Bedarf auf dem anhängenden Formular spätestens bis zum 05.11.2013 (Poststempel bzw. Posteingangsstempel der Gemeinde).

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an die Gemeinde Gerhardshofen.

Details zum Förderprogramm können Sie Internet nachlesen: http://www.schnelles-internet-in-bayern.de

Downstream- und Upstream-Geschwindigkeit Testprogram: www.initiative-netzqualität.de/startseite

Veröffentlicht: 25.09.2013