Wohnsitz; Anmeldung

Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anmelden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Billner, Brigitte

Einwohnermelde- und Gewerbeamt

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