Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Eigene Beschreibung

Zuständig für die Abfallentsorgung ist die Abfallwirtschaft des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch.

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