Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Franz, Larissa

Rathaus Uehlfeld

Vorzimmer Bgm. Detlef Genz

  • 09163 9990-17 (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Vormittag)
  • 09163 9990-33
  • E-Mail senden
  • EG 7

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Keßler, Andreas

Leiter der Geschäftsstelle

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Müller, Elisabeth

Rathaus Dachsbach

Vorzimmer Bgm. Peter Kaltenhäuser

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