Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, oder jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Reh, Sigrid

Standesamt, Sozialamt, Renten, Feuerwehr

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Schülein, Alexandra

Personalwesen

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