Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Schmidt, Matthias

Kämmerei

Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!

Platzhalter

Platzöder, Claudia

Kämmerei

Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!

Alle Leistungen