Marktfestsetzung; Beantragung

Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Keßler, Andreas

Leiter der Geschäftsstelle

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