Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Schlüter, Heinz Peter

Bauamt Techn.

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Förster, Claudia

Bauamt

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Popp, Gaby

Bauamt

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