Baugebiet; Erschließung

Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Schlüter, Heinz Peter

Bauamt Techn.

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Förster, Claudia

Bauamt

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Popp, Gaby

Bauamt

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Beyer, Uwe

Beitragswesen

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