Baugebiet; Informationen zur Erschließung

Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Schlüter, Heinz Peter

Bauamt Techn.

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Förster, Claudia

Bauamt

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Popp, Gaby

Bauamt

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Beyer, Uwe

Beitragswesen

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Alle Leistungen